Zivilklausel der Universität Köln
Seit dem 25. März 2015 sind in der Grundordnung der Uni Köln folgende Passus verankert:
„Präambel:
Die Universität zu Köln trägt im Zusammenwirken ihrer Mitglieder sowie in der Einheit von Forschung und Lehre zur Entwicklung der Wissenschaft und zur
wissenschaftlichen Bildung bei. Sie will ein Ort lebenslangen Lernens sein. Im Bewusstsein ihrer Geschichte verwirklicht die Universität zu Köln die Freiheit der Wissenschaft
und ist sich dabei ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Zur Realisierung dieses Auftrags setzt sie sich für eine Kultur der Verständigung und Kooperation ein.“
„§ 2 Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt
Die Universität zu Köln entwickelt ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt dadurch, dass sie ihren in § 3 HG genannten Aufgaben
unabhängig von außerwissenschaftlichen Vorgaben nachkommt, insbesondere in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Die Universität zu Köln wird regelmäßig
auf den genannten Gebieten Aktivitäten entwickeln, z. B. Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeiten.“
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